Ausführliche TYRV-Fallakte zu Benno aus Bad Endbach im Landkreis Marburg-Biedenkopf. Öffentlich dokumentiert ist der Verdacht, dass der Bernhardiner-Mix-Rüde in der Nacht vom 27. auf den 28. September 2025 zunächst mit einem Luftgewehr beschossen, anschließend mit der Waffe geschlagen und schließlich mit einem Küchenmesser getötet worden sein soll. Die Staatsanwaltschaft Marburg ermittelt nach öffentlichem Stand wegen des Verdachts einer Straftat nach § 17 TierSchG gegen einen 32-jährigen Mann aus Bad Endbach, der als früherer Besitzer Bennos genannt wird. Seit Anfang Februar 2026 befindet sich der Beschuldigte nach Medienberichten in Untersuchungshaft.
Stand: 18.08.2026Status: Ermittlungen / U-HaftOrt: Bad Endbach · Hessen · Deutschland
VorwurfSchüsse mit Luftgewehr, Schläge, Tötung mit Küchenmesser
Beschuldigter32-jähriger Mann aus Bad Endbach
Bezuglaut Staatsanwaltschaft früherer Besitzer
VerfahrensstandErmittlungen laufen / U-Haft
Gesicherter öffentlicher Kern: Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft Marburg, wiedergegeben in der OP, wird gegen einen 32-jährigen Mann aus Bad Endbach wegen des Verdachts einer Straftat nach § 17 TierSchG ermittelt. Dem Mann wird vorgeworfen, Benno in der Nacht vom 27. auf den 28. September 2025 zunächst mit einem Luftgewehr beschossen, anschließend mit der Waffe geschlagen und letztlich mit einem Küchenmesser getötet zu haben. Der Beschuldigte befand sich nach öffentlicher Berichterstattung seit Anfang Februar 2026 in Untersuchungshaft und saß dort auch am 23.06.2026 noch.
02 · Identität
Wer war Benno?
Öffentlich dokumentiert
Benno war ein Bernhardiner-Mix-Rüde aus dem Raum Bad Endbach. Der Fall wurde Anfang 2026 weit über den Landkreis Marburg-Biedenkopf hinaus bekannt. Öffentlich wurde er zunächst durch den Tierschützer Alexander Frick, in sozialen Medien als „Alex Löwenherz“ bekannt. Spätestens mit den späteren Presseberichten entwickelte sich Benno zu einem Symbolfall für die Frage, wie brutal Gewalt gegen Tiere sein kann und wie wichtig eine saubere strafrechtliche Aufarbeitung ist.
Diese Fallakte behandelt Benno bewusst nicht als bloßes Social-Media-Thema, sondern als dokumentierten Ermittlungsfall, bei dem öffentlich bereits ein harter Tatvorwurf, Untersuchungshaft und eine klare Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Marburg benannt wurden.
03 · Tatkern
Was öffentlich über das Geschehen berichtet wurde
Nacht 27./28.09.2025Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll Benno in dieser Nacht zu Tode gebracht worden sein.
Vorwurf 1Benno soll zunächst mit einem Luftgewehr beschossen worden sein.
Vorwurf 2Anschließend soll mit der Waffe auf den Hund eingeschlagen worden sein.
Vorwurf 3Schließlich soll Benno mit einem Küchenmesser getötet worden sein.
BeschuldigterErmittelt wird gegen einen 32-jährigen Mann aus Bad Endbach.
BesitzerbezugBei dem Beschuldigten soll es sich laut Staatsanwaltschaft um Bennos früheren Besitzer handeln.
RechtsgrundlageErmittelt wird wegen des Verdachts einer Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes.
HaftstatusNach öffentlichem Stand befand sich der Mann seit Anfang Februar 2026 in Untersuchungshaft.
04 · Zeitleiste
Chronologie des bekannten Sachstands
Tatnacht laut ErmittlungsstandNach Staatsanwaltschaftsvorwurf soll Benno in dieser Nacht in Bad Endbach misshandelt und getötet worden sein.
Einleitung der ErmittlungenIm Verlauf der Monate nach Bennos Tod nehmen Polizei und Staatsanwaltschaft den Fall auf. Öffentliche Detailschritte sind nur begrenzt bekannt.
Fall wird öffentlich bekanntDurch Veröffentlichungen von Alexander Frick („Alex Löwenherz“) erhält der Fall hohe Reichweite und löst bundesweite Empörung aus.
UntersuchungshaftEin 32-jähriger, als tatverdächtig geltender Mann befindet sich laut OP seit Anfang Februar in Untersuchungshaft.
Ermittlungen dauern anDie OP berichtet, dass der Beschuldigte weiterhin in U-Haft sitzt und die Ermittlungen im Fall Benno sowie zu weiteren Taten andauern.
Benno wird Teil öffentlicher MahnwachenDer Fall wird gemeinsam mit anderen schweren Tierschutzfällen – etwa Jette – bei Mahnwachen und öffentlichen Aktionen thematisiert.
Öffentlicher Endstand offenEine Anklageerhebung, Hauptverhandlung oder ein Urteil ist in der vorliegenden frei zugänglichen Quellenlage für diese Akte bis zum Bearbeitungsstand nicht sicher belegt.
05 · Ermittlungen
Ermittlungsstand und strafrechtliche Einordnung
Im Fall Benno ist nach dem öffentlich zugänglichen Stand noch kein rechtskräftiges Urteil bekannt. Die öffentliche Hauptinformation stammt aus Presseberichten der Oberhessischen Presse. Danach ermittelt die Staatsanwaltschaft Marburg gegen einen 32-jährigen Mann aus Bad Endbach. Der Vorwurf wiegt besonders schwer, weil nicht nur die Tötung eines Hundes im Raum steht, sondern eine mehrstufige Gewaltanwendung: Schussabgabe mit einem Luftgewehr, Schläge mit der Waffe und die anschließende Tötung mit einem Küchenmesser.
Ein weiterer relevanter Punkt ist die Untersuchungshaft. Dass ein Beschuldigter bereits seit Anfang Februar 2026 in U-Haft sitzt und dies auch im Juni 2026 noch der Fall war, zeigt, dass die Strafverfolgungsbehörden den Sachverhalt offenkundig als erheblich einstufen. Zugleich bleibt offen, ob inzwischen Anklage erhoben wurde oder welche zusätzlichen Ermittlungsergebnisse vorliegen.
Öffentlich berichtete Zusatzinformation: Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den in U-Haft sitzenden Mann nach OP-Bericht auch eines weiteren Vergehens. Welche konkrete weitere Tat gemeint ist, wird in der frei zugänglichen Kurzansicht jedoch nicht vollständig ausgeführt.
06 · Beweislage
Was als gut belegt gilt – und was offen bleibt
Gut belegtBenno war ein Bernhardiner-Mix-Rüde aus Bad Endbach; gegen einen 32-jährigen Mann wird wegen § 17 TierSchG ermittelt.
Gut belegtDer öffentliche Tatvorwurf benennt Luftgewehr, Schläge und Küchenmesser sowie die Tatnacht 27./28.09.2025.
Gut belegtSeit Anfang Februar 2026 besteht nach öffentlichem Stand Untersuchungshaft.
Nur begrenzt öffentlich belegtExakte Tatortadresse, Aktenzeichen, rechtsmedizinische Details und vollständiger Ermittlungsakteninhalt.
Noch offenOb inzwischen Anklage erhoben oder ein Hauptverfahren eröffnet wurde, ist in der vorliegenden frei zugänglichen Quellenlage nicht sicher belegt.
Methodischer HinweisDiese Akte trennt strikt zwischen gesichertem Kern und Punkten, die bislang nur teilweise oder gar nicht öffentlich verifiziert sind.
07 · Prüfpunkte
Offene Fragen
Wie lautet das genaue Aktenzeichen des Ermittlungsverfahrens?
Wurde inzwischen Anklage erhoben oder läuft das Verfahren noch im Ermittlungsstadium?
Welche konkreten forensischen Befunde stützen den öffentlich beschriebenen Tatablauf?
Wo genau in Bad Endbach liegt der Tatort?
Welche Rolle spielte der Beschuldigte als früherer Besitzer im unmittelbaren Vorfeld der Tat?
Was ist das „weitere Vergehen“, das die Staatsanwaltschaft laut OP dem Beschuldigten zusätzlich vorwirft?
Gab es Zeugen, digitale Spuren oder Geständnis-/Einlassungslagen, die öffentlich bekannt wurden?
08 · Rechtsrahmen
Tierschutzrechtliche Einordnung
§ 17 TierSchGBestraft wird, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Schwere des VorwurfsDie öffentlich geschilderte Kombination aus Schussverletzung, Schlägen und Messerstichen deutet – wenn sie sich bestätigt – auf eine besonders gravierende Form der Gewalt hin.
UntersuchungshaftU-Haft ist kein Schuldspruch, zeigt aber, dass ein dringender Tatverdacht und weitere gesetzliche Voraussetzungen angenommen wurden.
SchutzgutAuch Hunde sind Wirbeltiere im Sinne des TierSchG und stehen unter vollem strafrechtlichem Schutz.
VerfahrensprinzipBis zu einem Urteil gilt die Unschuldsvermutung; diese Akte dokumentiert daher den Verdachts- und Ermittlungsstand, nicht mehr.
Relevanz für TierschutzarbeitDer Fall zeigt, wie wichtig öffentliche Aufmerksamkeit, aber auch saubere Beweissicherung und verlässliche Behördenarbeit sind.
09 · TYRV
Was TYRV aus dem Fall Benno ableiten kann
Fallakten statt bloßer EmpörungBenno zeigt, wie wichtig es ist, auch stark emotionalisierte Fälle sauber zu dokumentieren.
Öffentliche Aufmerksamkeit kann Ermittlungen flankierenDer Fall wurde zunächst sozial-medial bekannt und danach breiter journalistisch aufgegriffen.
U-Haft und Ermittlungsstand sichtbar machenGerade bei schweren Vorwürfen muss nachvollziehbar bleiben, was bereits behördlich gesichert ist und was noch offen ist.
Keine Vorverurteilung, aber klare HaltungAuch bei massiver öffentlicher Empörung bleibt die klare Trennung zwischen Verdacht, Beleg und Urteil zentral.
Benno bleibt als Fall sichtbarDie Fallakte verhindert, dass der Fall aus dem Fokus verschwindet, solange kein transparenter Abschluss vorliegt.
10 · OpenStreetMap
Fallraumkarte Bad Endbach
Die Karte markiert den Fallraum Bad Endbach. Eine exakte Privatadresse wird hier bewusst nicht behauptet, da sie in der vorliegenden öffentlichen Quellenlage nicht belastbar veröffentlicht ist.
Fallraum Benno · Bad EndbachDer TYRV-Locator markiert den öffentlich nachvollziehbaren Ortsbezug der Akte.
§ 17 TierSchGZentrale Strafnorm des deutschen Tierschutzgesetzes.
OpenStreetMapGrundlage der Fallraumkarte Bad Endbach.
15 · Transparenz
Sicherheitsbewertung der Akte
Hohe Sicherheit: Benno war ein Bernhardiner-Mix-Rüde aus Bad Endbach; gegen einen 32-jährigen Mann aus Bad Endbach wird wegen § 17 TierSchG ermittelt; der öffentliche Tatvorwurf nennt Luftgewehr, Schläge und Küchenmesser; der Beschuldigte befand sich nach Medienberichten seit Anfang Februar 2026 in Untersuchungshaft und saß dort am 23.06.2026 weiterhin.
Mittlere Sicherheit: Die genaue Einordnung aller Verfahrensschritte und etwaiger weiterer Vorwürfe lässt sich aus den bislang frei zugänglichen Berichten nur teilweise rekonstruieren.