Der Fall auf einen Blick
Buddy, Amigo – und die Frage nach dem Namen
Belastbar veröffentlicht
SÜDWEST24 berichtete am 30. Dezember 2025, ein Mitarbeiter des Tierheims Pirmasens habe den toten Rüden abgeholt. Weil sein tatsächlicher Name zu diesem Zeitpunkt unbekannt gewesen sei, habe das Tierheim ihn posthum „Amigo“ genannt. Die Halterin meldete sich dem Bericht zufolge später beim Tierheim. Als Rassetyp wurde ein Labrador-Mischling genannt.
Tierschutzöffentlichkeit
In späteren Tierschutzbeiträgen wurde der Hund als „Buddy“ bekannt. Dort erscheinen auch die Angaben, er sei sieben Jahre alt und ein Labrador-Golden-Retriever-Mischling gewesen. Diese Details sind weit verbreitet, konnten aber in den stärksten frei zugänglichen Polizei- oder Justizquellen nicht unabhängig amtlich bestätigt werden.
Was ist öffentlich gesichert?
Belastbarer Kern
Der SWR berichtet, dass kurz vor Weihnachten 2025 in Pirmasens ein Hund auf offener Straße getötet wurde. SÜDWEST24 konkretisiert den Fund auf den 23. Dezember 2025 und den Bereich nahe der Teichstraße. Ein Mitarbeiter des örtlichen Tierheims holte den verstorbenen Rüden ab.
Zum Tatverdacht
Nach Angaben des SWR ermittelte die Polizei als Tatverdächtigen den ehemaligen Partner der Hundehalterin. Der Mann soll die Polizei selbst über die Tat informiert haben. Zum Zeitpunkt der SWR-Veröffentlichung war er nach Darstellung des Senders noch nicht vernommen; deshalb machte die Polizei keine Angaben zum genauen Motiv. Familiäre Streitigkeiten konnten nach damaligem Stand nicht ausgeschlossen werden.
Zu Strangulation, Erdrosseln oder weiteren Gewalteinwirkungen
Der Tiernotruf Saarland veröffentlichte am 1. Januar 2026, dass ihm Zeugenaussagen und Bilddokumentationen vorlägen, die einen schweren Angriff vermuten ließen und Anhaltspunkte für Strangulation enthielten. Das ist eine relevante Tierschutzquelle, aber keine veröffentlichte polizeiliche Obduktion oder gerichtliche Feststellung. Deshalb wird eine konkrete Tötungsmethode in dieser Akte nicht als amtlich erwiesene Tatsache dargestellt.
Chronologie
Ermittlungsstand
Der SWR nennt die Kriminalpolizei Pirmasens als ermittelnde Stelle. Die Polizei Rheinland-Pfalz weist die Kriminalinspektion Pirmasens als zuständig für Pirmasens, Zweibrücken und den Landkreis Südwestpfalz aus.
Für den Bezirk des Amtsgerichts Pirmasens gehört die Strafverfolgung zum Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Zweibrücken. Öffentliche Tierschutzbeiträge berichten im Frühjahr 2026 über noch laufende Ermittlungen.
Was der SWR ausdrücklich bestätigt
- ein Hund wurde in Pirmasens auf einer Straße getötet,
- ein Tatverdächtiger wurde ermittelt,
- es handelt sich laut Bericht um den Ex-Partner der Halterin,
- der Tatverdächtige soll die Polizei selbst informiert haben,
- die Kriminalpolizei Pirmasens ermittelte,
- ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wurde eingeleitet.
Offene Fragen
Eine öffentlich zugängliche Obduktions- oder Sektionsdokumentation ist nicht auffindbar. Damit ist die genaue Todesursache öffentlich nicht belastbar belegt.
Tierschutzquellen sprechen von Zeugenaussagen und Bildmaterial. Welche Beweismittel Eingang in die Ermittlungsakte fanden und wie sie bewertet wurden, ist öffentlich nicht bekannt.
Der SWR berichtet, familiäre Streitigkeiten könnten nicht ausgeschlossen werden. Eine abschließende Motivfeststellung wurde öffentlich nicht mitgeteilt.
Am 30. Dezember 2025 war der Verdächtige laut SWR noch nicht vernommen. Der spätere Inhalt möglicher Vernehmungen ist nicht öffentlich dokumentiert.
Für diese Akte konnte bis zum 18. August 2026 keine belastbare öffentlich zugängliche Bestätigung einer Anklage gefunden werden.
Ein Urteil, Strafbefehl oder eine Einstellungsentscheidung ist in den geprüften öffentlichen Quellen nicht sicher feststellbar. Deshalb bleibt der Status offen.
Welche Vorschriften sind relevant?
§ 17 Tierschutzgesetz
§ 17 TierSchG bedroht unter anderem die Tötung eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Strafbar ist außerdem, einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende beziehungsweise sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen.
§ 20 TierSchG – gerichtliches Tierhalteverbot
Bei einer Verurteilung wegen einer nach § 17 rechtswidrigen Tat – oder in bestimmten Fällen festgestellter Schuldunfähigkeit – kann das Gericht das Halten oder Betreuen sowie weitere Formen des Umgangs mit Tieren für ein bis fünf Jahre oder dauerhaft verbieten, wenn Wiederholungsgefahr besteht.
§ 16a TierSchG – behördliche Maßnahmen
Unabhängig vom Strafgericht kann die zuständige Veterinärbehörde zur Beseitigung festgestellter und Verhütung künftiger Verstöße Anordnungen treffen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen sind auch behördliche Haltungs- oder Betreuungsuntersagungen möglich.
Behörden & Verfahrensweg
Ermittelt laut SWR im Fall. Die Dienststelle gehört zum Polizeipräsidium Westpfalz.
Die Staatsanwaltschaft ist für den Amtsgerichtsbezirk Pirmasens zuständig und führt beziehungsweise leitet strafrechtliche Ermittlungsverfahren in ihrem Bezirk.
Je nach Anklage und Straferwartung kann ein Verfahren bei einem Amtsgericht geführt werden. Eine konkrete Anklage in diesem Fall ist öffentlich derzeit nicht bestätigt.
Neben der Strafverfolgung können tierschutzrechtliche Verwaltungsmaßnahmen nach § 16a TierSchG in Betracht kommen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Was TYRV und das Umfeld bisher getan haben
Der Fall Buddy wurde nicht erst im Juni 2026 öffentlich aufgegriffen. Bereits am 1. Januar 2026 veröffentlichte der Tiernotruf Saarland eine ausführliche Stellungnahme zum Todesfall und erklärte, Hinweise, Zeugenaussagen und Bilddokumentation zusammenzutragen, Behörden zu unterstützen und gemeinsam mit weiteren Tierschutzorganisationen aus dem Raum Pirmasens/Zweibrücken an der Aufarbeitung mitzuwirken. Später wurde Buddy in die TYRV-Falldokumentation und die öffentlichen Gedenkaktionen übernommen.
Mahnwachen & Gedenken
Tatortkarte · Buddy
Die Karte markiert den von TYRV aufgrund vorliegender Zeugenaussagen konkret dokumentierten Tatort. Buddy soll an diesem Punkt am Geländer des ehemaligen Autohauses erhängt worden sein. Die Koordinate wird deshalb nicht mehr nur als allgemeiner Ortsbereich, sondern als konkreter dokumentierter Tatortpunkt dargestellt.
Presseberichte zu Buddy · Pirmasens
Die Zahl frei zugänglicher journalistischer Originalberichte ist deutlich kleiner als bei Schmotzer oder Jette. Aufgeführt werden belastbare Medienberichte sowie klar gekennzeichnete Tierschutzdokumentationen.
Galerie
Das derzeit eingebundene Hero-Motiv ist eine allgemeine forensische Gestaltung und kein Originalfoto von Buddy. Pressefotos oder Social-Media-Fotos werden nicht ohne gesicherte Nutzungsrechte übernommen.

Nicht oder nicht amtlich verifizierte Angaben
Nicht als gesichert behandelt
- Name „Buddy“: in der Tierschutzöffentlichkeit etabliert; frühe journalistische Berichte nannten den Hund zunächst „Amigo“, weil der tatsächliche Name unbekannt gewesen sei.
- Alter sieben Jahre: in Tierschutz- und Social-Media-Beiträgen verbreitet, aber nicht in einer frei zugänglichen Behördenquelle bestätigt.
- Labrador-Golden-Retriever-Mischling: „Labrador-Mischling“ ist journalistisch belegt; die genauere Golden-Retriever-Zuordnung ist schwächer belegt.
- Strangulation/Erdrosseln: Tierschutzquellen nennen entsprechende Anhaltspunkte. Eine öffentlich zugängliche amtliche Sektionsfeststellung liegt dieser Akte nicht vor.
- Weitere konkrete Gewalteinwirkungen: werden in einzelnen Tierschutzdarstellungen erwähnt, sind aber öffentlich nicht durch Ermittlungsbehörden bestätigt.
- Gesundheitszustand oder medizinische Betreuung des Tatverdächtigen: dazu existieren Tierschutzangaben; sie werden mangels belastbarer amtlicher Bestätigung nicht als Fakt übernommen.
- Abgeschlossene Ermittlungen, Anklage oder Urteil: bis 18.08.2026 konnte keine verlässliche öffentliche Bestätigung gefunden werden.
Tragende Quellen
Sicherheitsbewertung der Akte
Hohe Sicherheit: Tod eines Hundes in Pirmasens kurz vor Weihnachten 2025; Fund am 23. Dezember nahe der Teichstraße laut SÜDWEST24; Tatverdacht gegen den Ex-Partner der Halterin; eigene Information der Polizei durch den Verdächtigen laut SWR; Ermittlungen der Kriminalpolizei Pirmasens und Einleitung eines Verfahrens wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
Mittlere Sicherheit: Labrador-Mischling, posthumer Name „Amigo“ und spätere Identifizierung der Halterin, da diese Angaben auf Tierheim-/Presseberichten beruhen.
Nicht als sicher bestätigt: exakte Tötungsmethode, konkrete weitere Gewalteinwirkungen, Alter sieben Jahre, genaue Rassekombination, einzelne Motive sowie ein späterer strafrechtlicher Verfahrensabschluss.