Fallakte · Schwerte · Nordrhein-Westfalen · 2011

Fünf neugeborene Spitz-Welpen
aus Dachfenster geworfen

Ausführliche TYRV-Fallakte zu einem Fall aus Schwerte im Kreis Unna: Fünf neugeborene Welpen der Spitz-Hündin „Eisbär“ wurden Anfang Januar 2011 aus dem Dachfenster einer Wohnung auf den Gehweg geworfen. Nach veterinärmedizinischer Untersuchung sprachen die Befunde gegen die Darstellung, die Welpen seien bereits von der Mutter totgebissen worden. Im Juni 2011 verurteilte das Amtsgericht Schwerte den Hundehalter wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

Sachstand: 18.08.2026Status: Urteil 06.06.2011Ort: Schwerte · Kreis UnnaOpfer: 5 neugeborene Spitz-Welpen
01 · Überblick

Kurzprofil

FallFünf tote Spitz-Welpen
OrtSchwerte, Kreis Unna
ZeitAnfang Januar 2011
GerichtAmtsgericht Schwerte
Urteil5 Monate auf Bewährung
Auflage1.000 € an Tierschutzverein
TierhaltefolgeHalterverbot bis 2013
MutterhündinSpitz-Hündin „Eisbär“

Der Fall wurde öffentlich bekannt, nachdem Anwohner in Schwerte am Morgen fünf tote neugeborene Hundewelpen auf dem Gehweg fanden. Die Tiere stammten von der Spitz-Hündin „Eisbär“. Der Halter räumte öffentlich ein, die kleinen Körper aus dem Dachfenster geworfen zu haben. Seine damalige Erklärung, die Mutterhündin habe die Welpen zuvor totgebissen, wurde durch die veterinärmedizinische Untersuchung erheblich in Zweifel gezogen.

02 · Faktensicherung

Gesicherter Kern

Gut belegt

  • Fünf neugeborene Welpen der Spitz-Hündin „Eisbär“ wurden aus einem Dachfenster geworfen.
  • Am nächsten Morgen fanden Anwohner die toten Welpen auf dem Gehweg.
  • Der Hundehalter räumte ein, die Tiere aus dem Fenster geworfen zu haben.
  • Ein Veterinär stellte laut damaliger Berichterstattung keine Bissspuren, wohl aber Hämatome am Schädel fest.
  • Das Amtsgericht Schwerte verurteilte den Mann am 06.06.2011 wegen des Tierschutzdelikts zu fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Zur Todesursache: Die frühe Behauptung des Halters, die Mutterhündin habe die Welpen totgebissen, wurde durch die später berichteten veterinärmedizinischen Befunde nicht gestützt. BILD berichtete ausdrücklich, dass die Welpen wahrscheinlich bei der Geburt noch lebten und Schädelhämatome aufwiesen, die zum Sturz aus dem Fenster passten.
03 · Verlauf

Chronologie

Geburt der fünf WelpenDie ältere Spitz-Hündin „Eisbär“ bringt fünf Welpen zur Welt.
Welpen aus Dachfenster geworfenDer Halter wirft die fünf neugeborenen Welpen aus dem Dachfenster auf beziehungsweise in Richtung des Gehwegs.
Fund auf dem GehwegAnwohner entdecken die leblosen Tierkörper. Die Polizei wird eingeschaltet.
Öffentliche BerichterstattungRegionale Medien und BILD berichten über den Fall. Der Mann erklärt zunächst, die Mutterhündin habe die Welpen totgebissen; er habe die Körper anschließend aus dem Fenster geworfen.
Veterinärmedizinische UntersuchungNach Medienberichten werden keine Bissspuren festgestellt. Stattdessen werden Schädelhämatome beschrieben; daraus ergibt sich der Verdacht, dass die Welpen beim Sturz noch lebten.
Urteil am Amtsgericht SchwerteDas Gericht verhängt fünf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zusätzlich werden Auflagen und ein zeitweises Hundehalteverbot ausgesprochen.
04 · Ortsbezug

Fallraumkarte Schwerte

Die frei zugänglichen Berichte nennen Schwerte im Kreis Unna, veröffentlichen aber keine belastbare Privatadresse. Deshalb markiert die Karte nur den allgemeinen Fallraum Schwerte und keinen exakten Tatort.

Genauigkeit: Stadtbezogener Locator, keine behauptete Wohnadresse.
05 · Veterinärmedizin

Veterinärmedizinische Befunde

Keine BissspurenDie damalige Medienberichterstattung nennt ausdrücklich das Fehlen von Bissspuren an den Welpen.
SchädelhämatomeBeschrieben werden Hämatome am Schädel, die nach Aussage des untersuchenden Tierarztes zum Sturz aus dem Fenster passten.
Gut genährtDie Welpen seien bei der Untersuchung gut genährt gewesen.
Frühere Darstellung erschüttertDamit wurde die Darstellung, die Mutterhündin habe alle Welpen vor dem Wurf aus dem Fenster totgebissen, erheblich in Zweifel gezogen.

Für die Beweiswürdigung war genau dieser Punkt entscheidend: Nicht nur das Entsorgen der Körper war Gegenstand öffentlicher Empörung, sondern der Verdacht, dass lebende neugeborene Tiere durch den Fenstersturz getötet wurden.

06 · Gericht

Gerichtsverfahren und Urteil

Am 06.06.2011 verurteilte das Amtsgericht Schwerte den Mann zu fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Darüber hinaus wurden nach der WAZ-Berichterstattung mehrere Auflagen verhängt:

  • 1.000 Euro Zahlung an den Tierschutzverein Schwerte.
  • Hunde-Halterverbot bis 2013.
  • Eine Ausnahme galt für die bereits gehaltene Spitz-Hündin „Eisbär“.
  • Die Hündin sollte zeitnah kastriert werden.
Altersangaben: Die damaligen Medienberichte widersprechen sich beim Alter des Verurteilten (52, 62 beziehungsweise 63 Jahre). Daher übernimmt TYRV hier bewusst keine konkrete Alterszahl.
07 · Rechtsrahmen

Rechtliche Einordnung

Der Fall wurde als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz verfolgt. Nach heutiger Struktur des deutschen Tierschutzrechts ist insbesondere § 17 TierSchG zentral: Das Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund sowie erhebliche Schmerzen oder Leiden aus Rohheit beziehungsweise länger anhaltend oder sich wiederholend können strafbar sein.

§ 17 TierSchGStrafvorschrift für schwere Formen der Tierquälerei und Tötung ohne vernünftigen Grund.
TierhalteverbotDer Fall zeigt, dass Gerichte neben einer Strafe auch tierschutzbezogene Nebenfolgen anordnen können.
BewährungDie fünfmonatige Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
PräventionDas angeordnete Halteverbot und die Kastrationsauflage dienten erkennbar auch der Verhinderung weiterer vergleichbarer Situationen.
08 · TYRV

TYRV-Einordnung

Der Fall ist für die TYRV-Fallakten aus mehreren Gründen relevant. Er zeigt erstens, dass Überforderung niemals Gewalt rechtfertigt. Zweitens macht er sichtbar, wie wichtig tierärztliche Befunde für die Widerlegung einer entlastenden Darstellung sein können. Drittens belegt das Urteil, dass Tierquälerei bereits 2011 zu Freiheitsstrafe, Auflagen und einem Tierhalteverbot führen konnte.

Beweis statt BehauptungDie veterinärmedizinische Untersuchung war zentral, um die erste Erklärung des Halters zu überprüfen.
Frühe Hilfe wäre möglich gewesenMedien berichteten, dass der Mann das Tierheim bereits kannte und dort schon früher Hilfe für seine Hündin in Anspruch genommen hatte.
Fall dauerhaft dokumentierenDer Fall wird in der TYRV-Datenbank als historischer deutscher Tierschutzfall geführt.
Keine IdentifizierungPrivate Personen werden in dieser Akte nicht namentlich identifiziert.
09 · Pressespiegel

Presseberichte

10 · Bilddokumentation

Galerie

In dieser Nachricht war kein separates Fallaktenbild hochgeladen. Daher wird vorerst eine neutrale TYRV-Fallgrafik verwendet. Ein später geliefertes Bild kann ohne Änderung der Seite an derselben Stelle ersetzt werden.

11 · Offene Punkte

Offene bzw. widersprüchliche Angaben

  • Das Alter des verurteilten Mannes wird in den Medien widersprüchlich angegeben.
  • Eine exakte Privatadresse ist nicht Bestandteil dieser Akte.
  • Die vollständige schriftliche Urteilsbegründung liegt hier nicht vor.
  • Einzelne frühe Namens-Initialen in Boulevardmedien sind uneinheitlich und werden deshalb nicht übernommen.
12 · Quellen

Tragende Quellen

BILD – 5 tote Tiere: ER warf die Welpen aus dem FensterQuelle zu veterinärmedizinischen Befunden und Einlassung.
§ 17 TierSchGAktuelle Strafvorschrift zum Schutz von Wirbeltieren.
13 · Transparenz

Sicherheitsbewertung

Hohe Sicherheit: fünf neugeborene Spitz-Welpen, Schwerte, Wurf aus dem Dachfenster, Fund auf dem Gehweg, veterinärmedizinischer Widerspruch zur anfänglichen Darstellung und Urteil vom 06.06.2011.

Mittlere Sicherheit: Einzelheiten des Tatablaufs, soweit sie nur aus journalistischen Zusammenfassungen stammen.

Offen / widersprüchlich: konkrete Altersangabe des Täters, exakte Privatadresse und vollständige Urteilsgründe.